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Der STrV fördert Athleten (über direkte Zahlungen und indirekt über Trainings bzw. Workshops) und Veranstaltungen bzw. Vereine (über STTC und STNC und Kampfrichter).
ATHLETENFÖRDERUNG
Der STrV gewährt seinen Athleten direkte (Zahlungen) und indirekte Förderungen (Ermäßigungen oder Erlass von Beiträgen für Trainings, Workshops etc.). Die Wirksamkeit aller Förderungen bedingt eine Mitgliedschaft beim STrV in dem darauf folgenden Kalenderjahr. Bei Austritt aus dem STrV in dem darauf folgenden Kalenderjahr ist der erhaltene Förderbetrag (direkt oder indirekt) vom Athleten an den STrV zurück zu überweisen.
Direkt
Die direkten Athletenförderungen werden rückwirkend mit dem Jahresbudget vom Präsidium des STrV festgelegt, abgestimmt bzw. genehmigt und der Landes-Sport-Organisation (LSO) vorgelegt. Zur Abwicklung der Förderungen schickt der STrV bis spätestens Ende September die Förderansuchen aus, welche bis spätestens 10. November, vollständig ausgefüllt und mit Originalbelegen, einzureichen sind.
Aufgrund der nachstehend erläuterten Kriterien werden die Athleten über ihre Vereine bis spätestens 30. November über den Förderbetrag informiert. Sollten die Originalbelege noch nicht mit dem Förderantrag eingereicht worden sein, müssen die Athleten bis zum 10. Dezember Originalbelege zumindest in Höhe der Fördersumme unter Bekanntgabe der Bankverbindung einreichen. Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt bis spätestens 31. Januar direkt an den Athleten.
Als Originalbelege im Sinne der Athletenförderung sind Rechnungen des betreffenden Kalenderjahres zu verstehen, die auf den Athleten (Name und Anschrift) lauten und deren Inhalt sportartspezifisch ist (z.B. triathlonspezifische Bekleidung und Ausstattung, Reisekosten zu Wettkämpfen, Kosten für Training oder Betreuung u.ä.). Zahlscheine ohne Rechnungsempfänger, Kopien, Fax, eingescannte Belege oder ähnliches gelten nicht als Originalrechnungen. Die zwei- oder mehrmalige Abrechnung von Originalbelegen (z.B. erstmalig beim Dachverband und danach derselbe Beleg beim Fachverband) ist nicht zulässig und stellt den Tatbestand des „Abrechnungsbetrugs“ dar. Jeder Beleg kann nur einmal für die Inanspruchnahme einer Förderung vorgelegt werden.
Kürzung der Förderung
Werden die genannten Fristen nicht eingehalten, muss der Förderbetrag an das Budget des STrV refundiert werden. Werden zugesprochene Förderungen nicht zeitgerecht mit Belegen unterlegt, dann werden die nicht nachgewiesenen Förderungsbeträge auf die LZ-Athleten aus dem STRV-Nachwuchskaders nach Köpfen aufgeteilt.
Bei rufschädigendem Verhalten gegenüber dem STrV, seinem Präsidium oder seinem Personal (Trainer, Praktikanten, Referenten) sowie bei Missachtung der STrV-Richtlinien oder des ÖTRV-Reglements ist der erhaltene Förderbetrag innerhalb von 30 Tagen ab schriftlicher Information durch den STrV an den STrV zurück zu überweisen. Als Beispiele könnten der Start bei wilden Veranstaltungen, die Einnahme von unerlaubten Mitteln (Dopingvergehen) usw. angesehen werden.
Auch bei Nichtwahrnehmung der Pflichten von Kaderathleten behält sich der STRV vor, entsprechende Kürzungen vorzunehmen.
Nachwuchsförderung
Der STrV gewährt den Mitgliedern des Nachwuchskaders einen einmaligen Förderbetrag in der Höhe von bis zu Euro 300 rückwirkend für das jeweilige Jahr der Kaderzugehörigkeit. Der Förderbetrag ist gestaffelt nach Kaderzugehörigkeit, im 1. Jahr gewährt der STRV bis zu EUR 200, ab dem 2. Jahr der Kaderzugehörigkeit in Folge den vollen Betrag. Voraussetzung für den Anspruch auf Nachwuchsförderung ist die Teilnahme bei mindestens drei Triathlonveranstaltungen.
Trainingslagerzuschuss
Der STrV gewährt nachfolgenden Kadermitgliedern nach Maßgabe der vorhandenen Fördermittel einen Zuschuss pro Jahr für Trainingslager in Höhe von:
- A-Kader von bis zu 200 EUR
- B-Kader von bis zu 100 EUR
- Nachwuchskader von bis zu 100 EUR
Fahrtkostenzuschuss
Für jeden Salzburger Triathleten, der bei einer WM (inkl. Worldchampionship-Races) oder Continentalcup / Weltcup startet und diesen Bewerb auch beendet, kann der STrV einen Fahrtkostenzuschuss von bis zu 100 Euro pro Wettkampf, jedoch maximal in Summe bis zu 300 EUR aussprechen.
Für alle Salzburger Triathleten der Klassen von Schüler A bis U23, die bei Österreichischen Meisterschaften starten, kann der STrV einen Zuschuss von bis zu 120 Euro pro Wettkampf aussprechen.
Ergebnisprämie
Der STrV gewährt Mitgliedern des A-Kaders eine Ergebnisprämie für Teilnahmen bei folgenden Wettkämpfen: Österreichische (Staats-)Meisterschaft, Europacup, Weltcup, Europameisterschaft, Weltmeisterschaft, Olympische Spiele und Ironman- bzw. 70.3-Serie. Jeder Athlet hat bis spätestens 10. November seine Wettkämpfe mit persönlicher Wettkampfzeit und Siegerzeit an den STrV einzureichen, um einen Anspruch auf die Ergebnisprämie geltend zu machen.
Die erreichte Punkteanzahl pro Wettkampf errechnet sich aus dem Rückstand zur Siegerzeit (100 minus Prozentrückstand mal 5) des jeweiligen Geschlechts. Für Wettkämpfe der Ironman-Serie wird die doppelte Punkteanzahl und für Wettkämpfe der 70.3-Serie wird die 1,5-fache Punktezahl vergeben. Pro Athlet werden die Punkte pro Wettkampf zu einer Gesamtjahrespunkten addiert.
Punkteberechnung (Bsp. Herren):
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Siegerzeit
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Zeit in Prozent
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Rückstand in Prozent
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Rückstand
in Punkten
(%-Rückstand x 5)
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Erreichte Punkte
(100 – Punktrückstand)
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Sieger
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1:50:42
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100,0 %
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0,0
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0,0
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100,0
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Athlet B
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1:53:18
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97,7 %
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2,3
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11,5
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88,5
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Athlet C
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1:56:37
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94,5 %
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5,5
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27,5
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72,5
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Das gesamte Förderbudget, welches vom Präsidium nach Maßgabe der vorhandenen Fördermittel festgelegt wird, wird durch die Gesamtjahrespunkte aller Athleten dividiert. Dieser Punktekoeffizient wird mit den Gesamtjahrespunkten eines Athleten multipliziert und stellt somit den Förderbetrag für die Ergebnisprämie dar.
Olympiaprämie
Für jeden Salzburger Triathleten, der sich für die Olympischen Spiele qualifiziert (Nominierung durch das ÖOC), kann der STrV eine Prämie von bis zu Euro 500 aussprechen. Die Abrechnung (bzw. Einreichung der Originalbelege) erfolgt durch den Athleten innerhalb von drei Monaten nach der offiziellen Nominierung durch das ÖOC.
Staatsmeisterschaftsprämie
Das Gesamtbudget für die Prämie für Staatsmeistertitel und 2. und 3. Plätze beträgt bis zu 1000 EUR. Der Maximalbetrag pro Staatsmeistertitel beträgt 300 EUR, für den 2. Platz werden bis zu 200 EUR und den 3. Platz bis zu 100 EUR ausbezahlt. Die Förderung gilt nur für Einzeltitel, nicht für Mannschaftstitel. Die Abrechnung (bzw. Einreichung der Originalbelege) erfolgt durch den Athleten zu den gewöhnlichen Terminen.
Training
Athleten des Leistungszentrums, A-Kaders und Nachwuchskaders können am Landesverbandstraining (befreit vom Unkostenbeitrag) teilnehmen bzw. auch die freien Schwimmzeiten des STrV im ULSZ Rif nutzen (sofern am Qualifikationsschwimmen zu Semesterbeginn teilgenommen wurde). Für die Teilnahme an STrV-Veranstaltungen (Workshops, Kurse, Trainingslager etc.) wird je nach Ausschreibung eine finanzielle Unterstützung gewährt.
Veranstaltungen
Der STrV fördert Veranstaltungen, in dem Förderungen für die Teilnahme beim STTC ausbezahlt werden und in dem die Kosten für die Kampfrichterausbildung übernommen werden.
STTC
Für die Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen des STTC unterstützt der STrV die Vereine bzw. Veranstalter mit einem Fixbetrag von 100 Euro plus 1 Euro pro startendes Kind. Die Ergebnisliste zur Geltendmachung dieses Förderbetrages ist bis spätestens zwei Monate nach der Veranstaltung beim STrV schriftlich einzureichen. Dem Ansuchen sind Originalbelege, welche im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung stehen, zumindest in der Höhe der Förderung beizulegen. Die Auszahlung der Förderbeträge erfolgt spätestens im Oktober des laufenden Jahres.
Mit der Inanspruchnahme dieser Förderung verpflichtet sich der Veranstalter die Altersklasseneinteilung des STTC zu übernehmen, Werbung auf seinen Drucksorten und auf seiner Webseite für den STTC zu machen, einheitliche Startgelder für Kinder von max. 7 Euro (auch für Nachnennungen) einzuhalten und die Ergebnisse dem STrV für die Cupwertung zur Verfügung zu stellen. Dazu soll idealerweise die vom STrV empfohlene Software verwendet werden, wobei bei der Anmeldung Name (Vor- und Zuname), Verein bzw. Ort und eine eindeutige Klassenbezeichnung verwendet werden soll. Zudem muss in der Ergebnisliste erkennbar sein, ob das Kind seinen Wohnsitz im Bundesland Salzburg hat oder bei einem Salzburger Triathlonverein gemeldet ist.
STNC
Für die Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen des STNC unterstützt der STrV die Vereine bzw. Veranstalter mit einem Fixbetrag von 100 Euro plus 1 Euro pro startenden Athleten. Die Ergebnisliste zur Geltendmachung dieses Förderbetrages ist bis spätestens zwei Monate nach der Veranstaltung beim STrV schriftlich einzureichen. Dem Ansuchen sind Originalbelege, welche im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung stehen, zumindest in der Höhe der Förderung beizulegen. Die Auszahlung der Förderbeträge erfolgt spätestens im Oktober des laufenden Jahres.
Mit der Inanspruchnahme dieser Förderung verpflichtet sich der Veranstalter die Altersklasseneinteilung des STNC zu übernehmen, Werbung auf seinen Drucksorten und auf seiner Webseite für den STNC zu machen und die Ergebnisse dem STrV für die Cupwertung zur Verfügung zu stellen. Dazu soll idealerweise die vom STrV empfohlene Software verwendet werden, wobei bei der Anmeldung Name (Vor- und Zuname), Verein bzw. Ort und eine eindeutige Klassenbezeichnung verwendet werden soll. Zudem muss in der Ergebnisliste erkennbar sein, ob der Athlet seinen Wohnsitz im Bundesland Salzburg hat oder bei einem Salzburger Triathlonverein gemeldet ist.
Kampfrichter
Der ÖTRV verrechnet für die Ausbildung neuer Kampfrichter inkl. Kampfrichterpaket 35 Euro und die Nachschulung 15 Euro. Das Kampfrichter-Paket beinhaltet eine Warnweste mit Aufdruck "Kampfrichter", 1 Pfeife, 3 Karten (rot, gelb, schwarz) und 1 Kampfrichter-Protokoll mit Klarsichthülle.
Um einen Anreiz zu schaffen, dass sich mehrere Personen zu Kampfrichter in Salzburg ausbilden lassen und dass somit die heimischen Triathlonveranstalter besser unterstützt werden können, übernimmt der STrV die Kosten für Schulungen und Jahreslizenzen. Der STrV setzt sich zum Ziel, dass pro Verein mind. drei Kampfrichter ausgebildet sind. Der STrV fördert die Ausbildung von max. fünf Kampfrichter pro Verein.
Aufnahmegebühr und Jahresbeiträge für Vereine / Förderungen
Die einmalige Aufnahmegebühr eines Vereines oder einer Sektion in den Salzburger Triathlonverband beträgt 100 Euro.
Der Jahresbeitrag für Mitglieder des Salzburger Triathlonverbandes ist wie folgt gestaffelt:
- Kategorie D (100 Euro): ordentliche Mitglieder, welche weder Triathlon-Veranstaltungen noch regelmäßiges Training für deren Mitglieder durchführen, und fördernde Mitglieder;
- Kategorie C (70 Euro): ordentliche Mitglieder, welche zwar Triathlon-Veranstaltungen, aber kein regelmäßiges Training für deren Mitglieder durchführen;
- Kategorie B (50 Euro): ordentliche Mitglieder, welche regelmäßiges Training für deren Mitglieder, jedoch keine strukturierte Nachwuchsarbeit, durchführen;
- Kategorie A (30 Euro): ordentliche Mitglieder, welche strukturierte Nachwuchsarbeit in Form eines regelmäßig stattfindenden Nachwuchstrainings durchführen.
Definitionen:
- Triathlon-Veranstaltungen sind jene Veranstaltungen, die über den STrV dem ÖTRV gemeldet wurden und als offizielle ÖTRV-Triathlon-Veranstaltung im ÖTRV-Veranstaltungskalender aufscheinen.
- Regelmäßiges Training ist jenes Training, welches zumindest 1 x pro Woche eigenständig über den Verein bzw. die Sektion angeboten wird, geegnete Sportarten sind Schwimmen, Radfahren und Laufen.
- Strukturierte Nachwuchsarbeit ist ein regelmäßiges Training, welches zumindest 1 x pro Woche für den Nachwuchs (Schüler, Jugend, Junioren) über den Verein bzw. die Sektion angeboten wird.
Vereinsbeitritte nach Oktober eines laufenden Jahres sind von dem Beitrag des laufenden Jahres befreit.
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