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Landeskader

STrV Kaderstruktur

Kaderzugehörigkeit

Voraussetzung für die Kaderzugehörigkeit ist die österreichische Staatsbürgerschaft und die Meldung bei einem Salzburger Triathlonverein. Aufgrund der Ergebnisse des Vorjahres werden die Athleten in nachstehende Kaderstrukturen gefasst. Die Athleten werden vom Sportkoordinator nominiert und im STrV-Präsidium im September des jeweiligen Sportjahres zur Abstimmung gebracht.

Des Weiteren obliegt die Aufnahme in den Kader bestimmten Voraussetzungen, siehe jeweilige Kaderkriterien der einzelnen Kader.

Den Vereinen ist es vorbehalten für ausgewählte Athleten die Aufnahme in den Kader mit spätestens 15. September zu beantragen. Der Antrag hat den Vor- und Zunamen, Jahrgang, Adresse, Tel. Nr., Email-Adresse und eine Auflistung der Erfolge des Athleten zu beinhalten. Zur Registrierung der Athletendaten ist von den Kadermitgliedern das Erfassungsblatt auszufüllen.

Die Kaderzugehörigkeit ist für ein Jahr limitiert und wird nur nach Erbringung außergewöhnlicher Leistungen um ein weiteres Jahr verlängert. Die Aufnahme erfolgt nur für eine Triathlon-Saison im Zeitraum Oktober des laufenden Jahres bis September des Folgejahres.

Pflichten des Kaderathleten sind u.a. die Anwesenheit bei der STrV-Saisonabschlussfeier bzw. sonst. STrV-Veranstaltungen. Des Weiteren hat der Kaderathlet eine regelmäßige Berichterstattung über Leistungen und Erfolge für die STrV Homepage zu erstellen. Etwaige Nichteinhaltung der Pflichten kann zu einer Förderungsreduktion führen.

Der Ausschluss aus dem Kader erfolgt bei rufschädigendem Verhalten gegenüber dem STrV, seinem Präsidium oder seinem Personal (Trainer, Praktikanten, Referenten), bei unsportlichem und / oder unkollegialem Verhalten gegenüber anderen Athleten bei Training und / oder Wettkampf sowie bei Missachtung der STrV-Richtlinien oder des ÖTRV-Reglements. Als Beispiele könnten der Start bei wilden Veranstaltungen, die Einnahme von unerlaubten Mitteln usw. angesehen werden.

Die Vorteile der Kaderzugehörigkeit sind bessere Argumentationsmöglichkeiten und eine Imageaufwertung gegenüber Medien und Sponsoren. Finanzielle Unterstützungsmaßnahmen sind unter Punkt „Förderungen“ geregelt.

 

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